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Amtlicher Titel · Deutsch

Universität Hohenheim - Rahmenvertrag datenschutzbeauftragte Person

Universität Hohenheim · Deutschland

Bekanntmachungen unter diesem Namen ansehen

Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die Universität ist verpflichtet, eine datenschutzbeauftragte Person zu benennen, Art. 37 Abs. 1 DS-GVO. Sie schreibt dazu die Position einer externen datenschutzbeauftragten Person aus. Die Stellung der externen datenschutzbeauftragten Person ergibt sich aus Art. 38 DS-GVO, seine Aufgaben ergeben sich aus Art. 39 DS-GVO.

Frist Nicht angegeben
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht20.07.2026
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Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.

  1. Bekanntmachung vergebener Aufträge Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 500436-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 500436-2026. Geprüft am 23.08.2026, 19:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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