Geschlossen TED · Quelle

Deutschland · Baukonstruktionen, Baustoffe und Hilfserzeugnisse

Amtlicher Titel · Deutsch

Einkauf Material

Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH · Deutschland

Bekanntmachungen unter diesem Namen ansehen
Amtliche Zusammenfassung

Die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG) ist ein Tochterunternehmen der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und führt für diese alle Reparaturen an und in den Immobilien durch. Für diese täglichen Reparaturen benötigt die RSG standardisierte Materialien, die den anerkannten Regeln der Technik, sowie marktgerechten Produktnormen, Euronormen und Standards entsprechen. Dabei ist das Ziel, eine einheitliche…

Was wird beschafft?
Frist 13.08.2026 12:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht15.07.2026
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG) ist ein Tochterunternehmen der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH und führt für diese alle Reparaturen an und in den Immobilien durch. Für diese täglichen Reparaturen benötigt die RSG standardisierte Materialien, die den anerkannten Regeln der Technik, sowie marktgerechten Produktnormen, Euronormen und Standards entsprechen. Dabei ist das Ziel, eine einheitliche wirtschaftliche Einkaufsphilosophie mit optimierten Prozessen und Konditionen zu erreichen.

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.

  1. Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 487675-2026

    Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 487675-2026. Geprüft am 23.08.2026, 17:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Fehler per E-Mail melden