Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die Stadt Wuppertal, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, beabsichtigt, Dritte mit der Durchführung von Aufgaben des Rettungsdienstes gemäß § 13 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1, § 9 Abs. 1 RettG NRW zu beauftragen. Beauftragt wird die Durchführung der Notfallrettung, des Krankentransportes und die Mitwirkung im erweiterten Rettungsdienst sowie die Unterhaltung bzw. teilweise der Stellung der hierzu benötigten Rettungswachen. Die Beauftragung mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes erfolgt nach der Festlegung der Aufgabenträgerin an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW i.V.m. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die Auswahlentscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufgabenträgers in einem verwaltungsr
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 486295-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 09:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.