Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Sportartikeln für den Kundenkreis gem. beigefügter Auftraggeberliste. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu en
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 473825-2026, zuletzt geprüft am 21.08.2026, 01:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.