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Deutschland · Medizinische Geräte, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

Offizieller Gegenstand · Deutsch

Abschluss nicht-exklusiver Liefervereinbarung mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens" der AOK Nordost

AOK Nordost - Die Gesundheitskasse · Deutschland

Frist 05.10.2028, 21:58 UTC
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht02.07.2026
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Offizielle Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur Lieferung und Abrechnung von Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a SGB V mit jederzeitige Abschlussmöglichkeit im Rahmen sog. "Open-House-Verträge" BEACHTEN SIE BITTE IN DIESEM ZUSAMMENHANG, DASS DIE BESCHAFFUNGSSTELLE DER AOK HESSEN DIESES VERFAHREN FÜR DIE AOK NORDOST DURCHFÜHRT.

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 454539-2026, zuletzt geprüft am 20.08.2026, 15:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.