Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt in dem Anhang 2 der Anlage 2 (Preisdatei OT) die Produktgruppe 24 - Beinprothesen des Rahmenvertrages über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
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Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 425382-2026. Geprüft am 23.08.2026, 05:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.