Vergeben TED · Quelle

Deutschland · Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung

Amtlicher Titel · Deutsch

BAW 03/2025 Projektmanagement Digitales Planen, Bauen und Betreiben

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) · Deutschland

Bekanntmachungen unter diesem Namen ansehen
Amtliche Zusammenfassung

Gegenstand dieser Beschaffung ist ein EVB-IT Dienstvertrag für die Dauer von 36 Monaten (geschätzter Umfang 10.000 Personentagen (PT), Mindestabnahme: 3.000 PT). Der EVB-IT Dienstvertrag umfasst die Erbringung für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement von maßgeblichen Digitalisierungsprojekten aus dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingeführten Programm "Digitales Planen, Bauen und Betreiben"…

Was wird beschafft?
Frist Nicht angegeben
Geschätzter Wert10.500.000 EUR
Veröffentlicht10.06.2026
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Gegenstand dieser Beschaffung ist ein EVB-IT Dienstvertrag für die Dauer von 36 Monaten (geschätzter Umfang 10.000 Personentagen (PT), Mindestabnahme: 3.000 PT). Der EVB-IT Dienstvertrag umfasst die Erbringung für die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement von maßgeblichen Digitalisierungsprojekten aus dem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eingeführten Programm "Digitales Planen, Bauen und Betreiben" (DPBB). Abrufberechtigte Behörden i.S.v. § 21 Abs. 2 VgV sind die BAW und die GDWS einschließlich dem nachgeordneten Behörden (WSV).

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.

  1. Bekanntmachung vergebener Aufträge Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 397910-2026

    Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 397910-2026. Geprüft am 22.08.2026, 21:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Fehler per E-Mail melden