Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die FFH-Richtlinie hat das Ziel, auf europäischem Gebiet der Mitgliedsstaaten zur Sicherung der biologischen Vielfalt für die natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tierarten und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse einen günstigen Erhaltungszustand zu wahren oder wiederherzustellen. Das FFH-Monitoring dient dem Überwachungsgebot nach Artikel 11 der FFH-Richtlinie, der die EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhänge II, IV und V) in ihrem Hoheitsbereich verpflichtet. Es ist damit wesentliche Grundlage für den Durchführungsbericht nach Artikel 17 der FFH-RL, der die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre in die Lage versetzt einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen des FFH-Monitoring
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· TED 391964-2026
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Quelle und Verlässlichkeit
TED · 391964-2026. Geprüft am 22.08.2026, 20:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.