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Deutschland · Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung

Amtlicher Titel · Deutsch

Erarbeitung von Leitlinien zur Wiederherstellung nach Art. 4 W-VO für FFH-LRT und Arten inkl. Empfehlungen zu Potentialkartierung und Maßnahmen-Priorisierung

Bundesamt für Naturschutz · Deutschland

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Amtliche Zusammenfassung

Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien…

Was wird beschafft?
Frist 13.07.2026 10:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht08.06.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die am 18.08.2024 in Kraft getretende Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Regulation 2024/1991) hat das Ziel die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten. Hierfür sollen geschädigte Ökosysteme wiederhergestellt und in einen guten Zustand versetzt werden. Die W-VO baut auf dabei bestehenden EU-Richtlinien zum Naturschutz, wie der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie, auf. Im Gegensatz zu diesen Richtlinien setzt die W-VO zeitlich gestaffelte qualitative und quantitative Ziele. Artikel 4 der W-VO befasst sich mit den Schutzgütern der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie bis auf jene Schutzgüter, die rein marin vorkommen. Für die Lebensraumtypen (LRT) der FFH-Richtlinie enthält Artikel 4 zeitlich festgelegte Ziele, für die Habitate der Arten sind Maßnah

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

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  1. Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 391451-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 391451-2026. Geprüft am 22.08.2026, 19:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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