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Deutschland · Medizinische Geräte, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

Offizieller Gegenstand · Deutsch

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum WS Calciumcarbonat + Colecalciferol, + Risedronsäure, ATC M05BB04 f. d. Z. 01.07.26-30.06.28 (zzgl. V.-Option 1x12 Mon)

DAK-Gesundheit · Deutschland

Frist 05.05.2029, 10:00 UTC
Geschätzter Wert1 EUR
Veröffentlicht03.06.2026
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Offizielle Zusammenfassung

Was wird beschafft?

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Calciumcarbonat + Colecalciferol + Risedronsäure, ATC M05BB04 beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließ

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 381461-2026, zuletzt geprüft am 22.08.2026, 17:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.