Geschlossen TED · Quelle

Deutschland · Architektur-, Ingenieur- und Inspektionsdienste

Amtlicher Titel · Deutsch

Lynar-Grundschule Erweiterung der Essensversorgungsräume Objektplanung Gebäude

Bezirksamt Spandau von Berlin · Deutschland

Bekanntmachungen unter diesem Namen ansehen
Amtliche Zusammenfassung

Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt die Erweiterung der Essensversorgungsräume der Lynar-Grundschule. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss die Erweiterung im laufenden Betrieb erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der…

Was wird beschafft?
Frist 22.06.2026 12:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht26.05.2026
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt die Erweiterung der Essensversorgungsräume der Lynar-Grundschule. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss die Erweiterung im laufenden Betrieb erfolgen. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß HOAI sowie besondere Leistungen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf.

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.

  1. Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 357674-2026

    Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 357674-2026. Geprüft am 22.08.2026, 13:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Fehler per E-Mail melden