Geschlossen TED · Quelle

Deutschland · Bauarbeiten

Amtlicher Titel · Deutsch

GU-Leistungen Neubau Paul-Gerhardt-Schule

Stadt Dülmen · Deutschland

Bekanntmachungen unter diesem Namen ansehen
Amtliche Zusammenfassung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau der Paul-Gerhardt-Schule in Dülmen. Es handelt sich um eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle. Die Gebäude sollen auf der Grundlage einer teilfunktionalen Leistungsbeschreibung bevorzugt in Fertigteil- bzw. Modulbauweise errichtet werden. Die Gründung und Teilunterkellerung wird in WU-Betonbauweise hergestellt. Oberirdische Baukörper (oberhalb Sockelzone) können alternativ auch in Abstimmung mit der Bauaufsicht…

Was wird beschafft?
Frist 30.06.2026 09:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht26.05.2026
Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau der Paul-Gerhardt-Schule in Dülmen. Es handelt sich um eine 3-zügige Grundschule mit Sporthalle. Die Gebäude sollen auf der Grundlage einer teilfunktionalen Leistungsbeschreibung bevorzugt in Fertigteil- bzw. Modulbauweise errichtet werden. Die Gründung und Teilunterkellerung wird in WU-Betonbauweise hergestellt. Oberirdische Baukörper (oberhalb Sockelzone) können alternativ auch in Abstimmung mit der Bauaufsicht und unter Einhaltung der brandschutztechnischen Bestimmungen Holzrahmenbauweise errichtet werden.

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

Bisher wurde keine weitere zugehörige Bekanntmachung ermittelt.

  1. Auftragsbekanntmachung Angezeigte Bekanntmachung

    · TED 354097-2026

    Amtliche Bekanntmachung öffnen ↗

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 354097-2026. Geprüft am 22.08.2026, 13:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Fehler per E-Mail melden