Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Die Maßnahme muss die Aktivierung der Teilnehmenden unterstützen bzw. deren Eingliederungsaussichten verbessern. Weiterhin sollen die Eigenbemühungen der Teilnehmenden gefordert und gefördert sowie eine nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative erreicht werden. Die Maßnahme dauert zwischen einer und drei Wochen und beinhaltet folgende Module/ Inhalte: Basismodul - Einführung - Erhebung und Aktualisierung der berufsrelevanten und persönlichen Daten - Profiling - Arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen - Aktivierung - Gesundheitsorientierung -
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Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 342465-2026. Geprüft am 22.08.2026, 10:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.