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Österreich · Transportdienste

Amtlicher Titel · Deutsch

OB Kraftfahrlinien

Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH · Österreich

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Amtliche Zusammenfassung

Die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH hat in 2023 mit der Stadtgemeinde Salzburg einen Verkehrsdienstevertrag über maximal 10 Jahre für die innerstädtischen Obus- und Kraftfahrlinien abgeschlossen. Die Kraftfahrlinien werden bislang auf Basis von Verkehrsverträgen mit einer Laufzeit bis 11.12.2027 betrieben. Zur Fortsetzung der Kraftfahrlinien beabsichtigt die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH - im Auftrag der Stadtgemeinde Salzburg als…

Was wird beschafft?
Frist 05.06.2026 11:00 UTC+02:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht15.05.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH hat in 2023 mit der Stadtgemeinde Salzburg einen Verkehrsdienstevertrag über maximal 10 Jahre für die innerstädtischen Obus- und Kraftfahrlinien abgeschlossen. Die Kraftfahrlinien werden bislang auf Basis von Verkehrsverträgen mit einer Laufzeit bis 11.12.2027 betrieben. Zur Fortsetzung der Kraftfahrlinien beabsichtigt die Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH - im Auftrag der Stadtgemeinde Salzburg als zuständige Behörde - die erneute Vergabe der Kraftfahrlinien in Form von mehreren Linienbündeln mit geplantem Betriebsbeginn am 12.12.2027. Das Projekt OB Kraftfahrlinien wird hierbei in 3 Linienbündel/Lose wie folgt unterteilt Linienbündel 1: Linien 22, 25, 28 und 151 Linienbündel 2: Linien 21, 24 und 27 Linienbündel 3: Linien 11,17,23 und 34

Bekanntmachungsverlauf

Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens

Verfolgen Sie die wichtigsten Phasen und Aktualisierungen dieses Vergabeverfahrens.

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  1. Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 331859-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 331859-2026. Geprüft am 22.08.2026, 08:05.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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