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Deutschland · Medizinische Geräte, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

Offizieller Gegenstand Deutsch

Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Spironolacton (ausschl. Wirkstärke 25mg), ATC C03DA01 f. d. Z. 01.07.26 - 30.06.28 (zzgl. V.-Option 1x12 Mon)

DAK-Gesundheit · Deutschland

Frist 05.05.2029, 10:00 UTC
Geschätzter Wert1 EUR
Veröffentlicht15.05.2026
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Zusammenfassung der Chance

Was wird beschafft?

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff Spironolacton (ausschließlich Wirkstärke 25mg), ATC C03DA01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließe

Quelle und Verlässlichkeit

Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 331200-2026, zuletzt geprüft am 17.08.2026, 16:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.