Zusammenfassung der Chance
Was wird beschafft?
Die BARMER und die Techniker Krankenkasse (TK) unterhalten gemeinsame Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Produkten aus dem Versorgungsbereich Orthopädietechnik. In diesen Verträgen ist die Versorgung mit Hilfsmitteln aus den Produktbereichen 05 Bandagen 17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 23 Orthesen 24 Beinprothesen 37 Brustprothesen 38 Armprothesen vereinbart. Aus Sicht der genannten Krankenkassen ist es dringend erforderlich, dass alle an der Versorgung beteiligten Akteure gemeinsam über die Sicherung der Versorgung in der Zukunft und dessen Ausgestaltung in den Austausch gehen. Die beteiligten Krankenkassen bitten interessierte Leistungserbringer, Hersteller und Interessenvertretungen aus den oben genannten Versorgungsbereichen um Beteiligun
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 319815-2026, zuletzt geprüft am 17.08.2026, 10:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.