Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Die an der Schadstoffannahmestelle angenommenen Abfälle sind in dafür zugelassenen Anlagen unter Beachtung der „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)“ ordnungsgemäß zu verwerten oder zu beseitigen. Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an der Schadstoffannahmestelle zu verladen und mit geeigneten Fahrzeugen zu transportieren. Der Auftragnehmer übernimmt alle Leistungen: Verladung, Verpackungsmittel (Sammelbehältnisse bzw. Leeremballagen, Verpackungsbinder), Transport, die Bereitstellung der erforderlichen Genehmigungen, Nachweise und sonstigen Belege. Weiterhin sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftraggebers in die Verpackungsvorschriften des Auftragnehmers einzuweisen
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Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 308100-2026. Geprüft am 22.08.2026, 03:05.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.