Offizielle Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Das Open-House-Verfahren ist ein nicht exklusives Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmern während der Vertragslaufzeit offensteht und bei dem der Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Es unterliegt nicht dem Vergaberecht. Interessierte Unternehmer können dem Vertragssystem während der gesamten Laufzeit beitreten, ohne dass es dabei zu einer Angebotswertung in irgendeiner Form kommt. Die qualitativen Anforderungen an die Liefer- und Dienstleistungen als auch die Vergütung werden vorab festgelegt und bekannt machen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind nicht verhandelbar.
Quelle und Verlässlichkeit
Quelle: amtliche TED-Bekanntmachung 305758-2026, zuletzt geprüft am 22.08.2026, 03:05. Maßgeblich bleibt die Originalveröffentlichung.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.