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Amtlicher Titel · Deutsch

Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten nach § 127 Abs. 1 SGB V

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Deutschland

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Amtliche Zusammenfassung

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V…

Was wird beschafft?
Frist 26.05.2026 12:00 UTC+01:00
Geschätzter WertNicht angegeben
Veröffentlicht28.04.2026
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Amtliche Zusammenfassung

Was wird beschafft?

Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.

Bekanntmachungsverlauf

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  1. Auftragsbekanntmachung Aktuelle Bekanntmachung

    · TED 291362-2026

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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

Quelle und Verlässlichkeit

TED · 291362-2026. Geprüft am 21.08.2026, 22:07.

Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.

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