Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Für das BASE besteht im Rahmen der Führung der Aufsicht über das Standortauswahlverfahren ein fachliches Interesse darin, auch die Endlagerprojekte im europäischen und weiteren internationalen Bereich zu kennen und eventuelle Rückschlüsse daraus bilden zu können. Im Rahmen des Espoo-Abkommens erfolgt eine Beteiligung von deutschen Behörden und der Öffentlichkeit bei der Errichtung von kerntechnischen Einrichtungen im benachbarten Ausland. Das BASE ist dafür die zuständige Behörde und muss deshalb Endlagerprojekte im benachbarten Ausland verfolgen, deren Relevanz in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen auf Deutschland bewerten, sowie gegebenenfalls Stellungnahmen mit dem Ziel der Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit gegenüber dem Nachbarland abgeben. Aufgrund der en
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Bekanntmachungsverlauf
Zeitlicher Ablauf des Vergabeverfahrens
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 277707-2026. Geprüft am 21.08.2026, 22:06.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.