Amtliche Zusammenfassung
Was wird beschafft?
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens gem. § 15 VgV die Beförderung der Kinder und Schüler für den Zeitraum von vier Schuljahren (September 2026 bis Juli 2030) zu vergeben. Der Landkreis Altötting ist als Schulaufwandsträger der Pestalozzischule Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting zuständig für die Schülerbeförderung gem. Art. 1 und Art. 3 Abs. 4 BaySchFG und § 1 Satz 1 Nr. 1 und § 2 Abs. 1 SchBefV. Zu befördern sind auf den Linien N2, N3, N7, N8, N9 und N-M3 Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 zur Pestalozzischule – Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting. In Neuötting befinden sich zwei Schulstandorte: Sebastiansplatz 4, 84524 Neuötting (Jahrgangsstufe 5 bis 9) und Möhrenbachstr. 55, 57, 84524 Ne
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Bekanntmachung vergebener Aufträge Aktuelle Bekanntmachung
· TED 268274-2026
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Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.
Quelle und Verlässlichkeit
TED · 268274-2026. Geprüft am 21.08.2026, 21:08.
Die Daten werden für eine leichtere Lesbarkeit neu strukturiert. Maßgeblich sind stets die amtliche Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen.