Sintesi ufficiale · Deutsch
Che cosa viene acquistato?
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen.…
Traduzione automatica indicativa. Il riepilogo ufficiale resta il riferimento.
Sintesi ufficiale · Deutsch
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen.…
Cronologia dell’avviso
Cronologia della procedura di appalto
Segui le fasi principali e gli aggiornamenti relativi a questa procedura di appalto.
I dati sono riorganizzati per agevolarne la lettura. L’avviso ufficiale e i documenti di gara prevalgono sempre.
Fonte e affidabilità
TED · 691151-2026. Verificato il 7 ott 2026, 11:05.
I dati sono riorganizzati per agevolarne la lettura. L’avviso ufficiale e i documenti di gara prevalgono sempre.