Sintesi ufficiale · Deutsch
Che cosa viene acquistato?
Die Stadt Bitburg plant auf dem Grundstück der Grundschule Süd in Bitburg eine Erweiterung des Schulhauptgebäudes und den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle mit Freianlagen. Unter einem Teilbereich der Sport- und Mehrzweckhalle soll ein eingeschossiges Kellergeschoss mit Lagerräumen und Haustechnik errichtet werden. Eine bestehende Sporthalle wurde im Vorfeld der Neubaumaßnahme vollständig, einschließlich Teilunterkellerung und dem Verbindungsbau zwischen Sporthalle und dem Schulhauptgebäude , zurückgebaut. Das bestehende Schulhauptgebäude bleibt erhalten. Das Grundstück (Flurstück 1 217/13) weist einen polygonalen Grundriss mit einer Gesamtfläche von 8 .400 m² auf und liegt zwischen den Straßen Kirchweg, Borenweg und der Straße An der Südschule.
Traduzione automatica indicativa. Il riepilogo ufficiale resta il riferimento.
Sintesi ufficiale · Deutsch
Die Stadt Bitburg plant auf dem Grundstück der Grundschule Süd in Bitburg eine Erweiterung des Schulhauptgebäudes und den Neubau einer Sport- und Mehrzweckhalle mit Freianlagen. Unter einem Teilbereich der Sport- und Mehrzweckhalle soll ein eingeschossiges Kellergeschoss mit Lagerräumen und Haustechnik errichtet werden. Eine bestehende Sporthalle wurde im Vorfeld der Neubaumaßnahme vollständig, einschließlich Teilunterkellerung und dem Verbindungsbau zwischen Sporthalle und dem Schulhauptgebäude , zurückgebaut. Das bestehende Schulhauptgebäude bleibt erhalten. Das Grundstück (Flurstück 1 217/13) weist einen polygonalen Grundriss mit einer Gesamtfläche von 8 .400 m² auf und liegt zwischen den Straßen Kirchweg, Borenweg und der Straße An der Südschule.
Cronologia dell’avviso
Cronologia della procedura di appalto
Segui le fasi principali e gli aggiornamenti relativi a questa procedura di appalto.
I dati sono riorganizzati per agevolarne la lettura. L’avviso ufficiale e i documenti di gara prevalgono sempre.
Fonte e affidabilità
TED · 377518-2026. Verificato il 22 ago 2026, 17:05.
I dati sono riorganizzati per agevolarne la lettura. L’avviso ufficiale e i documenti di gara prevalgono sempre.