Službeni sažetak · Deutsch
Što se nabavlja?
Der Bedarf zur Unterbringung wohnungsloser Personen steigt kontinuierlich an. Die Stadt Leipzig ist nach dem Polizeibehördengesetz des Freistaates Sachsen als Kreispolizeibehörde zur Notunterbringung obdachloser Personen verpflichtet, um die Gefahren für den Einzelnen abzuwehren. Zugleich dient die Maßnahme der Erreichung des strategischen Ziels, die "Chancengerechtigkeit und gemeinschaftliche Quartiersentwicklung" zu steigern, welches sich aus der Leipzig-Strategie 2035 ergibt. Mit dem Fachplan "Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt Leipzig 2023 bis 2026" (VII-DS-07533) wurde die Erweiterung der Kapazitäten zur Notunterbringung wohnungsloser Frauen, einschließlich eines kostenfreien Notschlafplatzangebots, beschlossen. In der bestehenden Einrichtung ist eine Erweiterung der Kapazität auf bis
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Izvor: službena TED obavijest 578107-2026, zadnji put provjerena 21. kol 2026. 21:07. Izvorna objava ostaje mjerodavna.
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