Résumé officiel · Deutsch
Quel est l’objet du marché ?
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen gemäß § 1 Abs. 3 BauGB. Mit Datum vom 28.11.2024 fasste der Stadtrat der Hansestadt Havelberg den Beschluss zur Aufstellung eines gesamträumlichen Flächennutzungsplans für das Gebiet der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg. Das Plangebiet des Flächennutzungsplans umfasst eine Größe von insgesamt 14.916 Hektar. Innerhalb dieses Plangebietes ist unter anderem die Darstellung von Sondergebieten für die Windenergienutzung (ca. 759 ha) und Freiflächenphotovoltaikanlagen (ca. 89 ha) als potenzielle Eignungsflächen geplant. Zur Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen zur Erstellung des Flächennutzungsplans der Einheitsgemeinde der Hansestadt Havelberg mit einem Plangebiet von insgesamt 14.916 Hektar
Source et fiabilité
Source : avis TED officiel 566251-2026, vérifié pour la dernière fois le 21 août 2026 à 21:05. La publication d’origine reste la référence.
Les données sont restructurées pour en faciliter la lecture. L’avis officiel et les documents du marché font toujours foi.