Résumé officiel · Deutsch
Quel est l’objet du marché ?
Die Krankenkassen sind nach § 291 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Abs. 1 SGB V zugelassene digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Um den Versicherten die Nutzung ihrer digitalen Identität zu ermöglichen, beabsichtigt die TK im ersten Schritt, eine vom Auftragnehmer durch die gematik zugelassene Whitelabel-Anwendung bereitzustellen. In einem zweiten Schritt beabsichtigt die TK, die Whitelabel-Anwendung abzulösen und ein Authenticator-Modul in Form eines SDK in die eigene mobile Anwendung zu integrieren. Die Krankenkassen sind nach § 342 Abs. 7 SGB V dazu verpflichtet, ein ePA-FdV für Desktop-Plattformen (ePA Desktop FdV) zur Verfügung zu stellen.…
Traduction automatique indicative. Le résumé officiel reste la référence.
Résumé officiel · Deutsch
Die Krankenkassen sind nach § 291 Abs. 8 SGB V dazu verpflichtet, jedem Versicherten eine nach § 325 Abs. 1 SGB V zugelassene digitale Identität zur Verfügung zu stellen. Um den Versicherten die Nutzung ihrer digitalen Identität zu ermöglichen, beabsichtigt die TK im ersten Schritt, eine vom Auftragnehmer durch die gematik zugelassene Whitelabel-Anwendung bereitzustellen. In einem zweiten Schritt beabsichtigt die TK, die Whitelabel-Anwendung abzulösen und ein Authenticator-Modul in Form eines SDK in die eigene mobile Anwendung zu integrieren. Die Krankenkassen sind nach § 342 Abs. 7 SGB V dazu verpflichtet, ein ePA-FdV für Desktop-Plattformen (ePA Desktop FdV) zur Verfügung zu stellen.…
Historique de l’avis
Chronologie de la procédure
Suivez les principales étapes et mises à jour liées à cette procédure de passation.
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Source et fiabilité
TED · 270160-2026. Vérifié le 21 août 2026 à 22:05.
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