Die Stadt Herzogenaurach ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Stadt führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften…
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Επίσημη περίληψη · Deutsch
Gegenstand des Auftrags ist die termin-, sach- und fachgerechte Auslagerung Möbel und Inventar aus dem Wallraf-Richartz-Museum, deren Lagerung für die Dauer der Baumaßnahme sowie die anschließende Rückführung und Wiedereinbringung in das Museum.
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21 Σεπ 2026 14:00 UTC+02:00
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